ErwGr. 51

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Im Interesse einer besseren geografischen Diversifizierung können Investitionsplattformen eingerichtet werden, um die Arbeit und Expertise der Durchführungspartner mit anderen nationalen Förderbanken und -instituten zu teilen, die über begrenzte Erfahrungen mit dem Einsatz von Finanzierungsinstrumenten verfügen. Solche Strukturen sollten gefördert werden, beispielsweise mit Unterstützung durch die InvestEU-Beratungsplattform. Um den Einsatz von Investitionsplattformen in relevanten Bereichen zu fördern, empfiehlt es sich, Ko-Investoren, öffentliche Stellen, Sachverständige, Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen, die Sozialpartner, Vertreter der Zivilgesellschaft und weitere relevante Akteure auf Unionsebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene zusammenzubringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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