ErwGr. 21

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Hostingdiensteanbieter, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, sollten — falls sie über Nutzungsbedingungen verfügen — Bestimmungen darin aufnehmen, mit denen sie dagegen vorgehen können, dass ihre Dienste für die öffentliche Verbreitung terroristischer Online-Inhalte missbraucht werden. Sie sollten diese Bestimmungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf transparente, verhältnismäßige und diskriminierungsfreie Weise anwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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Kann ich ErwGr. 21 REG_2021_784 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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