ErwGr. 23

REG_2021_784 · zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte

Bei der Durchführung spezifischer Maßnahmen sollten die Hostingdiensteanbieter dafür sorgen, dass das Recht der Nutzer auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Medienfreiheit und der Medienpluralismus, die durch die Charta geschützt werden, gewahrt bleiben. Zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Anforderungen, einschließlich der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, sollten die Hostingdiensteanbieter mit der gebotenen Sorgfalt handeln und gegebenenfalls Schutzvorkehrungen treffen, einschließlich durch menschliche Aufsicht und Überprüfung, um unbeabsichtigte oder irrtümliche Entscheidungen zu vermeiden, die dazu führen, dass nicht terroristische Inhalte entfernt oder gesperrt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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