Art. 14 – Bewertung der Durchführung der Unterstützung im Rahmen des Instruments

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

Während der Durchführung des Instruments bewertet die Kommission mittels einer operativen Bewertung, die zusammen mit der operativen Bewertung nach den Beschlüssen (EU) 2022/1201 und dem (EU) 2022/1628 durchgeführt werden kann, wie solide die in der Ukraine bestehenden für die Unterstützung im Rahmen des Instruments relevanten Finanzregelungen, Verwaltungsverfahren und Mechanismen der internen und externen Kontrolle sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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