ErwGr. 30

REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)

Wenn das Ersuchen zumutbar ist (dies gilt insbesondere, wenn es um die gemeinsame Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen oder die Koordinierung von Bauarbeiten geht), sollten Betreiber außerdem die Möglichkeit haben, Vor-Ort-Untersuchungen durchzuführen und Informationen über geplante Bauarbeiten zu transparenten, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Bedingungen anzufordern, unbeschadet der Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzsicherheit und -integrität oder zur Wahrung der Vertraulichkeit sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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