ErwGr. 31

REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)

Es sollten Anreize dafür geschaffen werden, die zentrale Informationsstelle zu nutzen, um für vorausschauende Transparenz im Zusammenhang mit geplanten Bauarbeiten zu sorgen. Dies könnte erreicht werden, indem Betreiber auf solche Informationen — sofern verfügbar — verwiesen werden. Zur Durchsetzung der Transparenz könnte für Genehmigungsanträge die Auflage gelten, dass Informationen über geplante Bauarbeiten zunächst über eine zentrale Informationsstelle zugänglich gemacht werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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