(1)Die allgemeinen Ziele der Fazilität bestehen darin, a) den Erweiterungsprozess zu fördern, indem im Hinblick auf eine künftige Mitgliedschaft in der Union die Angleichung an die Werte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Standards, Strategien und Verfahren der Union („Besitzstand“) durch die Annahme und Durchführung von Reformen beschleunigt wird, b) die regionale Wirtschaftsintegration und die schrittweise Integration in den Binnenmarkt der Union zu beschleunigen, c) die sozioökonomische Konvergenz der Volkswirtschaften der Begünstigen mit der Union zu beschleunigen, d) die regionale Zusammenarbeit, gutnachbarliche Beziehungen, Versöhnung und Beilegung von Streitigkeiten im Westbalkan sowie den Kontakt zwischen den Menschen zu fördern.
(2)Die spezifischen Ziele der Fazilität bestehen darin, a) die wesentlichen Elemente des Erweiterungsprozesses, darunter die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte, das Funktionieren demokratischer Institutionen, auch auf regionaler und lokaler Ebene und einschließlich des Abbaus von Polarisierung, sowie die öffentliche Verwaltung weiter zu stärken und die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen; dazu gehören die Förderung einer unabhängigen Justiz, die Verbesserung der Sicherheit und Stabilität in der Region, die verstärkte Bekämpfung von Betrug und allen Formen von Korruption, einschließlich von Korruption in großem Maßstab und Nepotismus, organisierter Kriminalität, grenzüberschreitender Kriminalität und von Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Steuervermeidung; die Einhaltung des Völkerrechts zu verbessern; die Freiheit und die Unabhängigkeit der Medien und die akademische Freiheit zu stärken; Hetze zu bekämpfen; günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft zu schaffen und den sozialen Dialog zu fördern; die Geschlechtergleichstellung, das Gender Mainstreaming und die Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen, Nichtdiskriminierung und Toleranz zu fördern, um die Achtung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, einschließlich nationaler Minderheiten und Roma sowie lesbischer, schwuler, bisexueller, transgender und intergeschlechtlicher Personen, sicherzustellen und zu stärken, b) eine vollständige Angleichung der Begünstigten an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union, einschließlich restriktiver Maßnahmen der Union, anzustreben, c) Desinformation sowie Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland gegen die Union und ihre Werte zu bekämpfen, d) auf eine Harmonisierung der Visumpolitik mit der Union hinzuarbeiten, e) die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu steigern, lokale Kapazitäten aufzubauen und in das Verwaltungspersonal der Begünstigten zu investieren; den Zugang zu Informationen, die öffentliche Kontrolle und die Beteiligung der Zivilgesellschaft an Entscheidungsprozessen sicherzustellen; Transparenz, Rechenschaftspflicht, Strukturreformen und gute Regierungsführung auf allen Ebenen, auch im Hinblick auf die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse hinsichtlich der Verteilung öffentlicher Mittel und des Zugangs dazu und auch in den Bereichen Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Vergabe öffentlicher Aufträge und Beihilfenkontrolle, zu unterstützen; Initiativen und Einrichtungen zu unterstützen, die an der Unterstützung und Durchsetzung der internationalen Gerichtsbarkeit in den Begünstigten beteiligt sind, f) den Übergang der Begünstigten zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und inklusiven Wirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt der Union standhalten kann, und zu einem stabilen Investitionsumfeld zu beschleunigen und ihre strategischen Abhängigkeiten zu verringern, g) die regionale Wirtschaftsintegration zu fördern, insbesondere durch Fortschritte bei der Errichtung des Gemeinsamen Regionalen Marktes, h) die wirtschaftliche Integration der Begünstigten in den Binnenmarkt der Union, insbesondere durch verstärkte Handels- und Investitionsströme, und resiliente Wertschöpfungsketten zu fördern, i) die regionale Wirtschaftsintegration und die verstärkte Integration in den Binnenmarkt der Union durch eine verbesserte und nachhaltige Konnektivität in der Region im Einklang mit den transeuropäischen Netzen zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit, der gutnachbarlichen Beziehungen, der Aussöhnung sowie des Kontakts zwischen den Menschen zu unterstützen, j) den inklusiven und nachhaltigen ökologischen Wandel hin zu Klimaneutralität bis 2050 gemäß dem Übereinkommen von Paris und dem Grünen Deal, im Einklang mit der Grünen Agenda für den Westbalkan aus dem Jahr 2020 und unter Einbeziehung aller Wirtschaftszweige, insbesondere des Energiesektors, zu beschleunigen, einschließlich des Übergangs zu einer CO2-armen, klimaneutralen und klimaresilienten Kreislaufwirtschaft, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass bei Investitionen der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ beachtet wird, k) die digitale Transformation und digitale Kompetenzen als Wegbereiter einer nachhaltigen Entwicklung und eines inklusiven Wachstums zu fördern, l) Innovationen, Forschung und Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und der Industrie zu fördern, um den grünen und den digitalen Wandel zu unterstützen, wobei die örtliche Industrie gefördert werden sollte und dabei ein besonderer Schwerpunkt auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-up-Unternehmen vor Ort gelegt werden sollte, m) hochwertige Bildung, berufliche Bildung, Umschulung und Weiterbildung auf allen Ebenen zu fördern, wobei besonderes Augenmerk auf junge Menschen gelegt werden soll, einschließlich der Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, der Verhinderung der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte und der Unterstützung schutzbedürftiger Gemeinschaften, sowie beschäftigungspolitische Maßnahmen, einschließlich Arbeitnehmerrechte, im
Einklang mit der europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen und Armut zu bekämpfen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024
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