Art. 58 – Übergang zu ENNOH

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Bis zur Einrichtung von ENNOH ist ENTSO (Gas) für die Erarbeitung der in den Artikeln 32 und 60 genannten unionsweiten Netzentwicklungspläne für Erdgas- und Wasserstoffnetze verantwortlich. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe sorgt ENTSO (Gas) für eine wirksame Konsultation und Einbeziehung aller Marktteilnehmer, einschließlich der Wasserstoffmarktteilnehmer.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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