Art. 65 – Regionale Zusammenarbeit der Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

(1)Die Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber etablieren innerhalb von ENNOH eine regionale Zusammenarbeit, um zu den in Artikel 59 genannten Aufgaben beizutragen.
(2)Die Wasserstofffernleitungsnetzbetreiber unterstützen betriebliche Regelungen, um eine optimale Verwaltung des Netzes sicherzustellen, und sorgen für die Interoperabilität des Wasserstoffverbundnetzes in der Union, um die kommerzielle und betriebliche Zusammenarbeit zwischen benachbarten Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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