Art. 68 – Vermutung der Übereinstimmung der Verfahren mit harmonisierten Normen für Wasserstoff

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Bei Verfahren, die harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder Teilen dieser Normen entsprechen, wird die Konformität mit den Anforderungen angenommen, die in gemäß Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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