REG_2024_3015 · über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
Um das Verfahren der Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen oder ihn verlassen, zu optimieren und zu entlasten, muss eine automatisierte Datenübertragung zwischen dem ICSMS und den Zollsystemen ermöglicht werden. Je nach den jeweiligen Zwecken ist zwischen drei Datenübertragungsvorgängen zu unterscheiden. Erstens: Entscheidungen, mit denen ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wurde, sollten vom ICSMS an das elektronische Zollrisikomanagementsystem nach Artikel 36 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission (14) übermittelt werden, damit die Zollbehörden die Produkte identifizieren können, auf die eine solche Entscheidung zutreffen könnte; dies gilt unbeschadet künftiger Entwicklungen im Bereich des Zollrisikomanagements. Für diese erste Art der Datenübertragungen sollten die verfügbaren Schnittstellen der Zollumgebung genutzt werden. Zweitens: Wenn Zollbehörden ein solches Produkt ermitteln, ist ein Fallmanagement erforderlich, um unter anderem die Mitteilung über die Aussetzung, die abschließende Stellungnahme der zuständigen Behörden und die Ergebnisse der von den Zollbehörden ergriffenen Maßnahmen zu übermitteln. Diese zweite Art der Datenübertragung zwischen dem ICSMS und den nationalen Zollsystemen sollte mithilfe der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll erfolgen. Drittens: Die Zollsysteme enthalten bestimmte Informationen über auf den Unionsmarkt gelangende oder ihn verlassende Produkte, die für die zuständigen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben relevant wären, ihnen aber nicht zugänglich sind. Die entsprechenden Informationen sollten daher extrahiert und an das ICSMS übermittelt werden. Diese drei Übertragungsvorgänge sollten in hohem Maße automatisiert und einfach durchzuführen sein, damit sich der zusätzliche Aufwand für die Zollbehörden in Grenzen hält. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und den zuständigen Behörden die Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die erforderlich sind, um die Anwendungsbestimmungen, die praktischen Modalitäten und die zwischen dem ICSMS und den Zollsystemen zu übermittelnden Datenelemente sowie alle weiteren zusätzlichen Anforderungen festzulegen.
Kann ich ErwGr. 30 REG_2024_3015 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.