ErwGr. 32

REG_2024_3015 · über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) verfügen mitunter nur über begrenzte Ressourcen und Möglichkeiten, um dafür zu sorgen, dass die von ihnen auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebrachten oder bereitgestellten Produkte frei von Zwangsarbeit sind. Die Kommission sollte daher Leitlinien zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Zwangsarbeit herausgeben, die auch der Größe und den wirtschaftlichen Ressourcen der Wirtschaftsakteure Rechnung tragen. Darüber hinaus sollte die Kommission Leitlinien zu Risikoindikatoren für Zwangsarbeit herausgeben, unter anderem dazu, wie diese zu bestimmen sind, wobei diese Leitlinien auf unabhängigen und nachprüfbaren Informationen beruhen sollten, einschließlich Berichten internationaler Organisationen, insbesondere der IAO.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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