ErwGr. 34

REG_2024_3015 · über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Die Kommission sollte Leitlinien darüber herausgeben, wie mit den zuständigen Behörden ein Dialog geführt werden kann, um die Wirtschaftsakteure, insbesondere KMU, sowie weitere Interessenträger dabei zu unterstützen, das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten einzuhalten. Ferner sollte die Kommission Leitlinien herausgeben, um Personen oder Verbände bei der Übermittlung von Informationen zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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