Art. 15 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats

REG_2025_2434 · über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

(1)Der Verwaltungsrat setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und vier Vertretern der Kommission zusammen, die alle stimmberechtigt sind. Dem Verwaltungsrat gehören auch vier Vertreter der von den Zielen der Agentur gemäß Artikel 2 am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige an, die von der Kommission benannt werden und kein Stimmrecht haben. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats werden aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrung und Sachkenntnis auf den in Artikel 2 genannten Gebieten ernannt. Die Mitgliedstaaten und die Kommission streben jeweils eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat an. Einer der vier Vertreter der Wirtschaftszweige ist ein Vertreter des Rahmens für die ständige Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsbehörden gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2009/18/EG.
(2)Jeder Mitgliedstaat und die Kommission ernennen ihre Mitglieder im Verwaltungsrat sowie einen Stellvertreter für den Fall der Abwesenheit des Mitglieds.
(3)Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt vier Jahre. Eine Wiederernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats ist zulässig.
(4)Alle Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrats geben bei Amtsantritt eine schriftliche Erklärung darüber ab, dass bei ihnen keine Interessenkonflikte vorliegen. Alle Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrats aktualisieren ihre Erklärung, wenn sich im Hinblick auf etwaige Interessenkonflikte Änderungen ergeben. Die Agentur veröffentlicht diese Erklärungen und Aktualisierungen auf ihrer Website.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 15 REG_2025_2434 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 15 REG_2025_2434 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.