Art. 17 – Überarbeiteter Entwurf eines Beschlusses über die vollständige oder teilweise Abweisung oder Ablehnung einer Beschwerde

REG_2025_2518 · zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Stellt die federführende Aufsichtsbehörde fest, dass der überarbeitete Beschlussentwurf im Sinne des Artikels 60 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679, mit dem eine Beschwerde vollständig oder teilweise abgewiesen oder abgelehnt wird, neue Elemente enthält, zu denen der Beschwerdeführer die Möglichkeit haben sollte, seinen Standpunkt darzulegen, so gibt die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, dem Beschwerdeführer vor der Vorlage des überarbeiteten Beschlussentwurfs gemäß Artikel 60 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/679 Gelegenheit, gemäß Artikel 16 der vorliegenden Verordnung seinen Standpunkt zu diesen neuen Elementen darzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 17 REG_2025_2518 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 17 REG_2025_2518 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.