(1)Mit dem Programm sollen die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz und die Bereitschaft der EDTIB durch die Einleitung und Beschleunigung der Anpassung der Industrie an die aufgrund des sich wandelnden Sicherheitsumfelds erforderlichen Strukturveränderungen erhöht werden. Mit dem Programm sollen insbesondere a) die Zusammenarbeit bei Beschaffungen im Verteidigungsbereich verbessert werden, indem den Mitgliedstaaten Anreize für die Bündelung der Nachfrage nach Verteidigungsgütern, die Harmonisierung der Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeiten und die Stärkung der Solidarität untereinander gegeben werden, was letztlich zu mehr Interoperabilität und Austauschbarkeit führt, und indem die Vorhersehbarkeit der Nachfrage für die EDTIB entsprechend dem Bedarf der Mitgliedstaaten an Verteidigungsgütern verbessert wird; b) im Hinblick auf die Sicherstellung der Verfügbarkeit von und der Versorgung mit Verteidigungsgütern in der gesamten Union die Anpassungsfähigkeit der industriellen Lieferketten im Verteidigungsbereich verbessert und beschleunigt, Lieferketten für grenzübergreifende Zusammenarbeit, insbesondere für KMU und Midcap-Unternehmen, geöffnet, Herstellungskapazitäten erhöht, die Produktionsvorlaufzeit für Verteidigungsgüter verkürzt und die Heranführung von Verteidigungsgütern, die durch von der Union finanzierte Maßnahmen oder durch andere Maßnahmen der Zusammenarbeit der Union, die mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten durchgeführt werden, unterstützt werden, an die Industriereife und ihre Vermarktung unterstützt werden, und auch die besonderen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten im Fall des Eintretens konventioneller militärischer Bedrohungen berücksichtigt werden; c) die Versorgungssicherheit und Resilienz der EDTIB verbessert werden, indem Entwicklung und Präsenz der EDTIB in der gesamten Union unterstützt werden.
(2)Das Programm wird unter Berücksichtigung der Ziele des Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung durchgeführt und entspricht den von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), insbesondere im Zusammenhang mit dem Fähigkeitenentwicklungsplan (Capability Development Plan, CDP), vereinbarten Prioritäten bei den Verteidigungsfähigkeiten und den im Rahmen der Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence - CARD) bestimmten Kooperationsmöglichkeiten.
(3)Das Programm steht im Einklang mit der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), den Initiativen und Projekten der EDA sowie der zivilen und militärischen Unterstützung der Union für die Ukraine. Bei dem Programm werden die einschlägigen Tätigkeiten der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) und anderer Partner gebührend berücksichtigt, wenn diese Tätigkeiten den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union dienen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.12.2025
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