ErwGr. 102

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Im Interesse einer konsequenteren Durchsetzung der Vorschriften dieser Verordnung sollten bei Verstößen gegen die vorliegende Verordnung zusätzlich zu den geeigneten Maßnahmen, die Zugangsstellen für Gesundheitsdaten gemäß dieser Verordnung verhängen, oder anstelle solcher Maßnahmen Sanktionen einschließlich Geldbußen verhängt werden. Für die Verhängung von Sanktionen einschließlich Geldbußen sollte es angemessene Verfahrens Schutzmaßnahmen geben, die den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einschließlich des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz und ein faires Verfahren, entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

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