ErwGr. 48

REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847

Die Mitarbeiter der Marktüberwachungsbehörden sollten weder direkt noch indirekt in wirtschaftliche, finanzielle oder persönliche Interessenkonflikte geraten, die als Beeinträchtigung ihrer Unabhängigkeit angesehen werden könnten, und sie sollten sich insbesondere nicht in einer Situation befinden, die die Unparteilichkeit ihres beruflichen Verhaltens direkt oder indirekt beeinträchtigen könnte. Die Mitgliedstaaten sollten das Auswahlverfahren für Marktüberwachungsbehörden festlegen und veröffentlichen. Sie sollten sicherstellen, dass das Verfahren transparent ist und Interessenkonflikte verhindert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.03.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 48 REG_2025_327 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 48 REG_2025_327 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.