Art. 38 – Internationale Verpflichtungen

REG_2025_974 · über die Anwendung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen

(1)Die Bestimmungen dieser Verordnung, insbesondere Artikel 6 Absatz 1, Artikel 34 und Artikel 35 Buchstabe c, werden in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Gemeinschaft und der kernwaffenfreien Mitgliedstaaten, die sich aus dem Zusatzprotokoll 1999/188/Euratom ergeben, angewendet.
(2)Die Bestimmungen dieser Verordnung, insbesondere die Artikel 19, 20, 23 und 24, werden im Einklang mit den geltenden Abkommen über die Zusammenarbeit im Nuklearbereich zwischen der Gemeinschaft und Drittländern so angewandt, dass die Kommission den Verpflichtungen der Gemeinschaft in Bezug auf Kernmaterial aus diesen Abkommen über die Zusammenarbeit im Nuklearbereich nachkommen kann.
(3)Die Bestimmungen dieser Verordnung, insbesondere die Artikel 9 bis 18 und 22 bis 26 sowie Artikel 36, werden im Einklang mit den Verpflichtungen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten aus den geschlossenen Sicherungsabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation angewandt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 38 REG_2025_974 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 38 REG_2025_974 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.