§ 31 – Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
AUFENTHG · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 14.11.2025 – 3 B 229/25
- BVerwG, Urt. v. 11.10.2022 – 1 C 49/21ECLI:DE:BVerwG:2022:111022U1C49.21.0
§ 28 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 und 4 AufenthG vermittelt dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen nach Aufhebung der familiären Lebensgemeinschaft kein von deren Führung unabhängiges und damit eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.10.2021 – 3 B 275/21
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 25.09.2021 – 3 A 408/21
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 06.09.2021 – 3 A 419/18
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 07.10.2020 – 2 BvR 2426/17ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201007.2bvr242617
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 16.07.2020 – 3 B 235/20
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.05.2020 – 3 B 118/20
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 08.10.2019 – 3 B 210/19
- BVerwG, Urt. v. 28.03.2019 – 1 C 9/18ECLI:DE:BVerwG:2019:280319U1C9.18.0
1. Das abgeleitete Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG hängt nicht vom Fortbestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft ab. Für ein Begleiten im Sinne des § 3 Abs. 1 FreizügG/EU i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG genügt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft ein gleichzeitiger Aufenthalt der Eheleute im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14, Singh - Rn. 54). 2. Verlässt ein Unionsbürger nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft das Bundesgebiet, erlischt damit das abgeleitete unionsrechtliche Aufenthaltsrecht seines drittstaatsangehörigen Ehegatten (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-218/14, Singh - Rn. 58). 3. Kehrt der Unionsbürger später in das Bundesgebiet zurück, kann sich der hier verbliebene drittstaatsangehörige Ehegatte - auch wenn die Eheleute weiterhin getrennt leben - wieder auf ein abgeleitetes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht berufen.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 31 AUFENTHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 31 AUFENTHG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.