Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
AUSLWBENTSCHG · 22 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Geltung des Bereinigungsgesetzes
- § 3Inhalt des Entschädigungsanspruchs
- § 4Ansprüche aus Zinsscheinen
- § 5Beginn der Leistungspflicht
- § 6Ausschluß nachträglicher Kürzungen
- § 7Nachträgliche Anerkennung von Auslandsbonds
- § 8Zahlungen an die Konversionskasse
- § 9Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
- § 10Eintragung von Entschädigungsansprüchen in die Schuldbücher
- § 11Inhalt des Entschädigungsanspruchs
- § 12Fälligkeit der Entschädigungsansprüche
- § 13Kürzungsrecht des Ausstellers nach Leistung
- § 14Verbriefung von Entschädigungsansprüchen
- § 15Gerichtsstand
- § 16Haftung Dritter
- § 17Ersatzurkunden und andere Ersatzleistungen
- § 18Steuer- und Bilanzierungsvorschriften
- § 19Entschädigungsansprüche nach § 52 AuslWBG
- § 20Vorschriften für die in den Niederlanden begebenen Auslandsbonds
- § 21Land Berlin
- § 22Inkrafttreten
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.