Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BINSCHSTREV_2012 · 40 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Zuständige Behörden
- § 3Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
- § 4Auflagen
- § 5Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
- § 6Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
- § 7Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
- § 8Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
- § 9Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
- § 10Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
- § 11Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
- § 12Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
- § 13Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
- § 14Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
- § 15Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
- § 16Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
- § 17Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
- § 18Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
- § 19Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
- § 20Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
- § 21Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 22Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
- § 23Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
- § 24Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
- § 25Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
- § 26Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
- § 27Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
- § 28Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
- § 29Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
- § 30Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
- § 31Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
- § 32Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
- § 33Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
- § 34Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
- § 35Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
- § 36Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
- § 37Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- § 39Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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