Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren
EUGEWSCHVG · 25 Normen
- § 1Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Entgegennahme und Übermittlung eines Antrags auf Erlass einer Europäischen Schutzanordnung
- § 4Verfahren der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- § 5Zuständigkeitskonzentration
- § 6Versagung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- § 7Entscheidung über die Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- § 8Beschwerde gegen die Ablehnung der Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- § 9Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung
- § 10Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme
- § 11Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
- § 12Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
- § 13Begriffsbestimmungen
- § 14Zuständigkeit
- § 15Verfahren
- § 16Berichtigung und Aufhebung von Bescheinigungen
- § 17Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
- § 18Übersetzung oder Transliteration
- § 19Örtliche Zuständigkeit
- § 20Anpassung eines ausländischen Titels
- § 21Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- § 22Wegfall oder Beschränkung der Vollstreckbarkeit im Ursprungsmitgliedstaat
- § 23Vollstreckungsabwehrantrag
- § 24Strafvorschriften
Gesetz zum Europäischen Gewaltschutzverfahren ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.