Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPOLVDVDV_2017 · 48 Normen
- § 1Gegenstand
- § 1aAllgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 2Diplomstudium
- § 3Ziele des Studiums
- § 4Laufbahnbefähigung
- § 5Einstellungsbehörde, Auswahlverfahren
- § 6Auswahlkommission
- § 7Bestandteile des Auswahlverfahrens, Festlegung ergänzender Bestimmungen
- § 8Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 9Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- § 10Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 11Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 12Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens
- § 13Einstellung
- § 14Zuständigkeiten, Organisation und Durchführung des Studiums
- § 15Ausbildungspersonal während der berufspraktischen Studienzeiten
- § 16Erholungsurlaub
- § 17Dauer und Gliederung des Studiums
- § 18Leistungstests
- § 19Zuständigkeit
- § 20Prüfungskommissionen
- § 21Prüfende
- § 22Bestellung der Prüfenden
- § 23Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 24Zwischenprüfung
- § 25Bestehen der Zwischenprüfung
- § 26Zwischenprüfungszeugnis
- § 27Bestandteile
- § 28Schriftliche Prüfungen
- § 29Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfungen
- § 30Praktische Prüfungen
- § 31Bestehen der praktischen Prüfungen
- § 32Diplomarbeit
- § 33Bewertung und Bestehen der Diplomarbeit
- § 34Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 35Mündliche Abschlussprüfung
- § 36Bewertung und Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 37Bestehen der Laufbahnprüfung, Gesamtnote
- § 38Abschlusszeugnis, akademischer Grad, Bescheid bei Nichtbestehen
- § 39Fernbleiben und Rücktritt
- § 40Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 41Wiederholung von Prüfungen
- § 42Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 43Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 44Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
- § 45Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
- § 46Anwendung der Abschnitte 1 bis 4, Abweichungen
- § 47Übergangsvorschriften
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.