Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
POLBEAUFTRG · 21 Normen
- § 1Aufgaben
- § 2Tätigkeit
- § 3Eingaben
- § 4Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
- § 5Bearbeitung von Eingaben
- § 6Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
- § 7Amtshilfe
- § 8Aussagegenehmigung
- § 9Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 10Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 11Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
- § 12Sitz, Haushalt
- § 13Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
- § 14Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- § 15Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 16Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- § 17Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
- § 18Berufsbeschränkung
- § 19Berichtspflicht
- § 20Evaluierung
- § 21Inkrafttreten
Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.