Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
QEWV · 26 Normen
- § 1Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 2Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
- § 3Angaben zu den Organmitgliedern
- § 4Angaben zur Tätigkeit des Vereins
- § 5Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
- § 6Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
- § 7Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
- § 8Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
- § 9Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
- § 10Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 11Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
- § 12Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
- § 13Angaben zur Tätigkeit des Verbands
- § 14Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
- § 15Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
- § 16Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
- § 17Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
- § 18Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
- § 19Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
- § 20Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
- § 21Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
- § 22Inhalt der Berichtsplichten
- § 23Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
- § 24Ordnungswidrigkeiten
- § 25Inkrafttreten
Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.