Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch
ROHMILCHG_TV · 39 Normen · 3 Anhänge
Normen
- § 1Zweck
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
- § 4Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
- § 5Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
- § 6Probenahme
- § 7Sachkunde der Probenehmer
- § 8Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
- § 9Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
- § 10Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
- § 11Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
- § 12Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
- § 13Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
- § 14Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
- § 15Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
- § 16Transport der Proben
- § 17Durchführung der Güteuntersuchung
- § 18Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
- § 19Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
- § 20Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
- § 21Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
- § 22Mittelwertbildung
- § 23Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 24Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 25Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
- § 26Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
- § 27Schnelltest auf Hemmstoffe
- § 28Voruntersuchung auf Hemmstoffe
- § 29Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
- § 30Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
- § 31Milchgeldabrechnung
- § 32Abschläge auf den Kaufpreis
- § 33Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
- § 34Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
- § 35Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
- § 36Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
- § 37Aufbewahrungspflichten
- § 38Ordnungswidrigkeiten
- § 39Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
Anhänge
Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.