§ 296 – Zurückweisung verspäteten Vorbringens
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BPatG, Beschl. v. 20.01.2026 – 29 W (pat) 70/22ECLI:DE:BPatG:2026:200126B29Wpat70.22.0
- BGH, Beschl. v. 15.01.2026 – I ZB 53/25ECLI:DE:BGH:2026:150126BIZB53.25.0
Die von der Bundesrepublik Deutschland in Art. 17 Abs. 1 HZPÜ eingegangene Verpflichtung, unter anderem auch gegenüber Angehörigen der Russischen Föderation auf eine Sicherheitsleistung zu verzichten, ist nicht durch die völkerrechtswidrigen Angriffe Russlands auf die Ukraine entfallen. Die Regelung des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO stellt allein auf die völkerrechtliche Verpflichtung und nicht auf die tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit von Kostenerstattungsansprüchen ab.
- BGH, Urt. v. 17.07.2025 – X ZR 40/23ECLI:DE:BGH:2025:170725UXZR40.23.0
Spreizdübel II 1a. Bei der Prüfung der Patentfähigkeit des Gegenstands eines product-by-process-Anspruchs ist zu klären, ob sich das im Anspruch angegebene Herstellungsverfahren in spezifischen Eigenschaften des Erzeugnisses niederschlägt, durch die es sich von den im Stand der Technik bekannten Erzeugnissen unterscheidet. 1b. Körperliche und funktionale Eigenschaften des Erzeugnisses, die sich aus der Anwendung des Verfahrens ergeben, gehören zu den Sachmerkmalen des beanspruchten Erzeugnisses. Ob es solche gibt und welche das sind, ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu ermitteln (Bestätigung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2001 - X ZR 159/98, GRUR 2001, 1129, 1133 - Zipfelfreies Stahlband; Urteil vom 8. Juni 2010 - X ZR 71/08, juris Rn. 24). 2. Ein erstmals nach Ablauf der Frist für die Berufungserwiderung gestellter Hilfsantrag des Nichtigkeitsbeklagten darf nur dann berücksichtigt werden, wenn seine Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.
- BGH, Urt. v. 17.07.2025 – X ZR 41/23ECLI:DE:BGH:2025:170725UXZR41.23.0
- BFH, Beschl. v. 14.05.2025 – XI B 77/24ECLI:DE:BFH:2025:B.140525.XIB77.24.0
1. NV: § 296 der Zivilprozessordnung findet im finanzgerichtlichen Verfahren keine Anwendung. 2. NV: Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger kann auch dann erfolgen, wenn die Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer nicht berichtigt worden ist (Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union World Comm Trading Gfz vom 28.05.2020 - C-684/18, EU:C:2020:403).
- BGH, Beschl. v. 06.03.2025 – VII ZR 224/23ECLI:DE:BGH:2025:060325BVIIZR224.23.0
- BGH, Urt. v. 12.11.2024 – X ZR 133/22ECLI:DE:BGH:2024:121124UXZR133.22.0
- BGH, Urt. v. 24.09.2024 – X ZR 92/22ECLI:DE:BGH:2024:240924UXZR92.22.0
Planungseinrichtung Ein in erster Instanz gestellter Hilfsantrag, über den das Patentgericht nicht entschieden hat, weil es das Streitpatent in einer anderen Fassung für rechtsbeständig erachtet hat, kann in der Berufungsinstanz nicht nach § 117 PatG i.V.m. § 531 ZPO oder §§ 530, 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.
- BPatG, Beschl. v. 23.07.2024 – 29 W (pat) 42/21ECLI:DE:BPatG:2024:230724B29Wpat42.21.0
- BGH, Beschl. v. 25.04.2024 – V ZR 238/23ECLI:DE:BGH:2024:250424BVZR238.23.0
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 296 ZPO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 296 ZPO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.