CRR3 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor)
Da der Übergang der Unionswirtschaft zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell Fahrt aufnimmt, gewinnen Nachhaltigkeitsrisiken an Bedeutung und bedürfen möglicherweise weiterer Überlegungen. Eine angemessene Bewertung der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zuverlässiger und kohärenter ESG-Daten sollte die Grundlage für die Herstellung einer vollständigen Verbindung zwischen ESG-Risikofaktoren und traditionellen Kategorien von finanziellen Risiken und Risikopositionsgruppen bilden. Die ESMA sollte auch zu dieser Erkenntnissammlung beitragen, indem sie darüber Bericht erstattet, ob ESG-Risiken in Kreditrisikoratings der Gegenparteien oder Risikopositionen, die Institute haben könnten, angemessen abgebildet werden. Vor dem Hintergrund rascher und fortlaufender Entwicklungen bei der Ermittlung und Quantifizierung von ESG-Risiken durch Institute und Aufsichtsbehörden ist es ferner notwendig, einen Teil des Mandats der EBA — nämlich zu bewerten und darüber Bericht zu erstatten, ob eine gezielte aufsichtliche Behandlung von Risikopositionen im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Tätigkeiten, die in erheblichem Maße mit Nachhaltigkeitszielen oder sozialen Zielen verbunden sind, gerechtfertigt wäre — auf den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung vorzuziehen. Das bestehende Mandat der EBA sollte aufgrund der Dauer und Komplexität der vorzunehmenden Bewertungsarbeit in eine Reihe von Berichten unterteilt werden. Daher sollten bis Ende 2024 bzw. 2025 zwei aufeinanderfolgende und jährliche Folgeberichte der EBA ausgearbeitet werden. Der Internationalen Energieagentur zufolge kann das Ziel der CO2-Neutralität bis 2050 nur erreicht werden, wenn keine neue Erschließung und Ausweitung der Nutzung fossiler Brennstoffe erfolgt. Das bedeutet, dass Risikopositionen gegenüber fossilen Brennstoffen tendenziell ein höheres Risiko darstellen, und zwar sowohl auf Mikroebene, da der Wert solcher Vermögenswerte im Laufe der Zeit sinken dürfte, als auch auf Makroebene, da die Finanzierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen das Ziel gefährdet, den Anstieg der globalen Temperatur auf 1,5 oC über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, und daher die Finanzstabilität bedroht. Die zuständigen Behörden und Marktteilnehmer sollten daher von einer größeren Transparenz von Instituten in Bezug auf ihre Risikopositionen gegenüber Unternehmen des Sektors der fossilen Brennstoffe, einschließlich ihrer Tätigkeit in Bezug auf erneuerbare Energiequellen, profitieren.
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