Art. 6 – Öffentlicher Zugang zu Dokumenten des Bürgerbeauftragten

REG_2021_1163 · zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom

Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, mit Ausnahme derjenigen, die im Laufe einer Untersuchung erlangt wurden und die der Bürgerbeauftragte für die Dauer dieser Untersuchung oder nach deren Abschluss aufbewahrt, wobei die Bedingungen und Einschränkungen zu berücksichtigen sind, die in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006, vorgesehen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 REG_2021_1163 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 REG_2021_1163 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.