Art. 5 – Verlängerung der Gültigkeit von von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumente, die abgelaufen sind

REG_2022_1280 · zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente

Unbeschadet der Artikel 3, 4 und 6 sehen die Mitgliedstaaten, wenn die Ukraine Beschlüsse zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumente erlässt, die nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen sind, für die Zwecke der Artikel 3, 4 und 6 die Inhaber der einschlägigen von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumente als Inhaber gültiger Dokumente an, sofern die Ukraine die Kommission und die Mitgliedstaaten über ihren Beschluss, die Gültigkeitsdauer dieser Fahrerdokumente zu verlängern, in Kenntnis setzt. Diese Informationen werden über angemessene offizielle Kanäle mitgeteilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2022_1280 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2022_1280 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.