ErwGr. 41

REG_2024_1938 · über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG

Um dem Grundsatz zu entsprechen, dass mit dem menschlichen Körper und seinen Teilen als solchen kein finanzieller Gewinn erzielt werden darf, und um somit ein Spendesystem zu unterstützen, dem SoHO-Spender und SoHO-Empfängern vertrauen können, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen können, um sicherzustellen, dass SoHO-Einrichtungen bei der Berechnung der Gebühren für ihre technischen Dienste und bei der Finanzverwaltung ihrer Dienstleistungen transparent sind. In diesem Zusammenhang sollte es möglich sein, unter anderem auf die Kosten für Tests, Verarbeitung, Lagerung, Verteilung, Personal und Beförderung, Infrastruktur und Verwaltung sowie auf die Notwendigkeit von Investitionen in modernste Verfahren und Ausrüstungen Bezug zu nehmen, um die langfristige Tragfähigkeit der angebotenen Dienstleistungen sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.07.2024

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