Art. 42 – Berichtigungsschreiben zur Änderung des Entwurfs des Haushaltsplans

REG_2024_2509 · über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union

Um jeglichen neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, die bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans nicht bekannt waren, kann die Kommission vor der Einberufung des in Artikel 314 AEUV genannten Vermittlungsausschusses von sich aus oder auf Antrag eines anderen Unionsorgans für den jeweiligen Einzelplan dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich ein oder mehrere Berichtigungsschreiben zur Änderung des Entwurfs des Haushaltsplans unterbreiten. Solche Schreiben können auch ein Berichtigungsschreiben zur Aktualisierung insbesondere der Ausgabenvoranschläge für die Landwirtschaft umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.09.2024

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