Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
BZRG · 86 Normen
- § 1Bundeszentralregister
- § 3Inhalt des Registers
- § 4Verurteilungen
- § 5Inhalt der Eintragung
- § 6Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
- § 7Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- § 10Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- § 11Schuldunfähigkeit
- § 12Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
- § 13Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
- § 14Gnadenerweise und Amnestien
- § 15Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
- § 16Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 17Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
- § 18Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- § 19Aufhebung von Entscheidungen
- § 20Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
- § 20aÄnderung von Personendaten
- § 20bIdentifizierungsverfahren
- § 21Automatisiertes Auskunftsverfahren
- § 21aProtokollierungen
- § 22Hinweispflicht der Registerbehörde
- § 23Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
- § 24Entfernung von Eintragungen
- § 25Anordnung der Entfernung
- § 26Zu Unrecht entfernte Eintragungen
- § 27Speicherung
- § 28Behandlung
- § 29Erledigung
- § 30Antrag
- § 30aAntrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
- § 30bEuropäisches Führungszeugnis
- § 30cElektronische Antragstellung
- § 31Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
- § 32Inhalt des Führungszeugnisses
- § 33Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
- § 34Länge der Frist
- § 35Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
- § 36Beginn der Frist
- § 37Ablaufhemmung
- § 38Mehrere Verurteilungen
- § 39Anordnung der Nichtaufnahme
- § 40Nachträgliche Eintragung
- § 41Umfang der Auskunft
- § 42Auskunft an die betroffene Person
- § 42aAuskunft für wissenschaftliche Zwecke
- § 42bAuskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 43Weiterleitung von Auskünften
- § 43aVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- § 44Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
- § 44aVersagung der Auskunft
- § 45Tilgung nach Fristablauf
- § 46Länge der Tilgungsfrist
- § 47Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
- § 48Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
- § 49Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
- § 50Zu Unrecht getilgte Eintragungen
- § 51Verwertungsverbot
- § 52Ausnahmen
- § 53Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
- § 53aGrenzen der internationalen Zusammenarbeit
- § 54Eintragungen in das Register
- § 55Verfahren bei der Eintragung
- § 56Behandlung von Eintragungen
- § 56bSpeicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 57aAustausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 57bSpeicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
- § 58Berücksichtigung von Verurteilungen
- § 58aErsuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
- § 58bAustausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
- § 58cAblauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
- § 58dKennzeichnung eines Datensatzes
- § 59Führung des Erziehungsregisters
- § 60Eintragungen in das Erziehungsregister
- § 61Auskunft aus dem Erziehungsregister
- § 62Suchvermerke
- § 63Entfernung von Eintragungen
- § 64Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
- § 64aStrafregister der Deutschen Demokratischen Republik
- § 64bEintragungen und Eintragungsunterlagen
- § 65Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
- § 66Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
- § 67Eintragungen in der Erziehungskartei
- § 68Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- § 69Übergangsvorschriften
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