zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern
REG_2012_1219 · 17 Artikel · 19 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Notifizierung an die Kommission
- Art. 3Aufrechterhaltung
- Art. 4Veröffentlichung
- Art. 5Bewertung
- Art. 6Zusammenarbeitspflicht
- Art. 7Ermächtigung zur Änderung oder zum Abschluss eines bilateralen Investitionsschutzabkommens
- Art. 8Notifizierung an die Kommission
- Art. 9Ermächtigung zur Aufnahme förmlicher Verhandlungen
- Art. 10Teilnahme der Kommission an Verhandlungen
- Art. 11Ermächtigung zur Unterzeichnung und zum Abschluss eines bilateralen Investitionsschutzabkommens
- Art. 12Von den Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 9. Januar 2013 unterzeichnete Abkommen
- Art. 13Verhalten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit einem Drittland
- Art. 14Vertraulichkeit
- Art. 15Überprüfung
- Art. 16Ausschussverfahren
- Art. 17Inkrafttreten
Erwägungsgründe (19)
zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.