REG_2025_327 · über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847
Der Gesundheitsdatennutzer, der nach den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung Zugang zu Datensätzen erhält, könnte die Daten in diesen Datensätzen durch verschiedene Korrekturen, Anmerkungen und andere Verbesserungen anreichern, z. B. durch Ergänzung fehlender oder unvollständiger Daten, wodurch die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten in den Datensätzen verbessert werden würde. Gesundheitsdatennutzer sollten dazu ermutigt werden, den Zugangsstellen für Gesundheitsdaten kritische Fehler in Datensätzen zu melden. Um die Verbesserung der ursprünglichen Datenbank und die anschließende Nutzung der angereicherten Datensätze zu unterstützen, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Vorschriften für die Verarbeitung und die Verwendung von elektronischen Gesundheitsdaten, die Verbesserungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung dieser Daten enthalten. Der verbesserte Datensatz sollte dem ursprünglichen Gesundheitsdateninhaber zusammen mit einer Beschreibung der Änderungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Gesundheitsdateninhaber sollte den neuen Datensatz verfügbar machen oder, wenn dies nicht erfolgt, der Zugangsstelle für Gesundheitsdaten eine Begründung dafür mitteilen, z. B. wenn die Anreicherung durch den Gesundheitsdatennutzer von geringer Qualität ist. Es sollte sichergestellt werden, dass nicht personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten für die Sekundärnutzung zur Verfügung stehen. Insbesondere Genomdaten zu Krankheitserregern haben einen erheblichen Wert für die menschliche Gesundheit, wie sich während der COVID-19-Pandemie gezeigt hat, bei der sich der zeitnahe Zugang zu solchen Daten und ihr frühzeitiger Austausch als wesentlich für die rasche Entwicklung von Nachweismethoden, medizinischen Gegenmaßnahmen und Reaktionen auf Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit erwiesen haben. Der größte Nutzen aus der Arbeit an der Genomik von Krankheitserregern wird erzielt, wenn in den Arbeitsbereichen öffentliche Gesundheit und Forschung Datensätze gemeinsam genutzt werden und sie zur gegenseitigen Information und Verbesserung zusammenarbeiten.
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