Gesetz über den Bundesnachrichtendienst
BNDG · 92 Normen
- § 1Organisation und Aufgaben
- § 2Befugnisse
- § 3Besondere Auskunftsverlangen
- § 4Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
- § 5Besondere Formen der Datenerhebung
- § 6Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 7Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
- § 8Dateianordnungen
- § 9Auskunft an den Betroffenen
- § 9aZweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
- § 9bProtokollierung der Übermittlung
- § 9cVerbundene personenbezogene Daten
- § 9dPflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
- § 9eVerbot der Übermittlung
- § 9fSchutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
- § 9gSchutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 9hÜbermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 10Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
- § 10aÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 11Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
- § 11aÜbermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
- § 11bÜbermittlung an inländische öffentliche Stellen
- § 11cÜbermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
- § 11dÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
- § 11eÜbermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 11fÜbermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
- § 11gÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 12Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
- § 13Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 14Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 15Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 16Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 17Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 19Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 20Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
- § 21Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 22Kernbereichsschutz
- § 23Anordnung
- § 24Eignungsprüfung
- § 25Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
- § 26Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
- § 27Auswertung der Daten und Prüfpflichten
- § 28Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
- § 31Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
- § 32Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
- § 33Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
- § 34Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
- § 35Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 36Kernbereichsschutz
- § 37Anordnung
- § 40Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
- § 41Unabhängiger Kontrollrat
- § 42Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
- § 43Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
- § 44Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 45Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
- § 46Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 47Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
- § 48Amtsbezeichnungen
- § 49Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
- § 50Leitung des administrativen Kontrollorgans
- § 51Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
- § 52Beanstandungen
- § 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
- § 54Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
- § 55Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
- § 56Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
- § 57Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
- § 58Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 59Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
- § 60Mitteilungsverbote
- § 61Evaluierung
- § 62Dienstvorschriften
- § 63Unabhängige Datenschutzkontrolle
- § 64Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 65Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
- § 65aMaßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
- § 65bKontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65cKontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65dIT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65eAnordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 65fDurchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
- § 65gKennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
- § 65hSchutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- § 65iPersonenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
- § 65jSchutz von minderjährigen Personen
- § 65kProtokollierung
- § 65lÜbermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
- § 66Strafvorschriften
- § 67Bußgeldvorschriften
- § 68Einschränkung von Grundrechten
- § 69Übergangsvorschriften
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