Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes
ENERGIESTV · 147 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 1aZuständiges Hauptzollamt
- § 1bErgänzende Begriffsbestimmungen zum Gesetz
- § 1cSteuertarif für schwefelhaltige Energieerzeugnisse
- § 2Ordnungsgemäße Kennzeichnung
- § 3Antrag auf Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
- § 4Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
- § 5Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
- § 6Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
- § 7Pflichten des Inhabers des Kennzeichnungsbetriebs
- § 8Andere Energieerzeugnisse als Gasöle
- § 8aÜberprüfung und Erlöschen der Zulassung und der Bewilligung
- § 9Anlagenbegriff
- § 10Nutzungsgradermittlung
- § 11Pflichten des Anlagenbetreibers
- § 11aGüterumschlag in Seehäfen
- § 11bVerfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
- § 11cVerfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
- § 12Antrag auf Herstellererlaubnis
- § 13Einrichtung des Herstellungsbetriebs
- § 14Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Herstellererlaubnis
- § 15Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht
- § 16Antrag auf Lagererlaubnis
- § 17Einrichtung des Lagers
- § 18Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Lagererlaubnis
- § 19Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht
- § 20Lagerbehandlung
- § 21Zugelassener Einlagerer, Erlaubnis und Pflichten
- § 22Lager ohne Lagerstätten
- § 23Entfernung und Entnahme von Energieerzeugnissen
- § 23aSteueranmeldung
- § 23bÜberprüfung von Steueranmeldungen
- § 24Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebs
- § 25Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer
- § 26Registrierter Empfänger
- § 27Registrierter Versender
- § 28Begünstigte, Freistellungsbescheinigung
- § 28aTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
- § 28bErstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 28cUnbestimmter Empfänger
- § 29Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 30Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 31Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers der Energieerzeugnisse bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 32Aufteilung von Warensendungen während der Beförderung
- § 33Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten und Beendigung von Beförderungen unter Steueraussetzung
- § 34Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35Beförderung im Steuergebiet ohne elektronisches Verwaltungsdokument
- § 36Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
- § 36aAnnullierung im Ausfallverfahren
- § 36bÄnderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers der Energieerzeugnisse im Ausfallverfahren
- § 36cAufteilung im Ausfallverfahren
- § 36dEingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 37Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 37aUnregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 38Zertifizierter Empfänger
- § 38aZertifizierter Versender
- § 38bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 38cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 38dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 38eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 38fBeförderung im Ausfallverfahren
- § 38gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 41Hauptbehälter
- § 42Versandhandel
- § 42aUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 43Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten
- § 46Verkehrs-, Verbringungs- und Verwendungsbeschränkungen
- § 47Vermischungen in Kennzeichnungs- und anderen Betrieben
- § 48Vermischungen bei der Abgabe aus Transportmitteln
- § 49Spülvorgänge und sonstige Vermischungen
- § 49aAbgabe von sonstigen Energieerzeugnissen, Steueranmeldung
- § 49bNachweise für die Vorversteuerung
- § 50Anzeige
- § 51Pflichten, Steueraufsicht
- § 52Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler
- § 53Erteilung der Erlaubnis
- § 54Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 55Allgemeine Erlaubnis
- § 56Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht
- § 57Bezug und Abgabe von steuerfreien Energieerzeugnissen
- § 58Verwendung zu anderen Zwecken
- § 59Eigenverbrauch
- § 60Schiff- und Luftfahrt
- § 61Versteuerung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen
- § 62Anmeldung des Kohlebetriebs
- § 63Einrichtung des Kohlebetriebs
- § 64Pflichten des Betriebsinhabers
- § 65Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
- § 66Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 67Pflichten des Erlaubnisinhabers
- § 68Bezug und Lagerung von unversteuerter Kohle
- § 69Lieferung von unversteuerter Kohle
- § 70Verbringen von Kohle in das Steuergebiet
- § 71Einfuhr von Kohle
- § 72Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender
- § 73Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 74Allgemeine Erlaubnis
- § 75Pflichten des Erlaubnisinhabers
- § 76Bezug und Lagerung von steuerfreier Kohle
- § 77Eigenverbrauch
- § 78Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
- § 79Pflichten
- § 80Vorauszahlungen
- § 81Nicht leitungsgebundenes Verbringen
- § 82Nicht leitungsgebundene Einfuhr
- § 83Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler
- § 84Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 84aAllgemeine Erlaubnis
- § 85Pflichten des Erlaubnisinhabers
- § 86Eigenverbrauch
- § 87Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
- § 88Steuerentlastung bei Aufnahme in Steuerlager
- § 89Steuerentlastung für Kohlenwasserstoffanteile
- § 90Steuerentlastung bei steuerfreien Zwecken
- § 91Steuerentlastung für Kohle
- § 91aSteuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung
- § 91bSteuerentlastung für den Eigenverbrauch
- § 92Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen
- § 93Steuerentlastung für zum Verheizen verwendete Energieerzeugnisse
- § 95Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- § 96Steuerentlastung für die Schifffahrt
- § 97Steuerentlastung für die Luftfahrt
- § 98Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme, Allgemeines
- § 99Steuerentlastung für die Stromerzeugung
- § 99aSteuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- § 100Steuerentlastung für Unternehmen
- § 100aVerwendung von Wärme durch andere Unternehmen
- § 102Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
- § 102aSteuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen
- § 102bSteuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen
- § 103Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- § 103aSteuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
- § 103bSteuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(GSVP)
- § 104Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
- § 106Steueraufsicht, Pflichten
- § 107Hinweispflichten bei Abgabe von Energieerzeugnissen
- § 108Kontrollen, Sicherstellung
- § 109Vermischungen von versteuerten Energieerzeugnissen
- § 109aZeitlich begrenzte Fassungen einzelner Verordnungsvorschriften
- § 110Normen
- § 110aKleinbetragsregelung
- § 111Ordnungswidrigkeiten
- § 112Übergangsregelung
- Anlage 1(zu den §§ 55, 74 und 84a)
- Anlage 2(zu § 110 Satz 1 Nr. 7)
- Anlage 4(zu § 110 Satz 1 Nr. 9)
- Anlage 5(zu § 110 Satz 1 Nummer 11)
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