über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung)
REG_2013_603 · 104 Normen
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- Art. 1Aufgabe von "Eurodac"
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Aufbau des Systems und Grundprinzipien
- Art. 4Betriebsmanagement
- Art. 5Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken benannte Behörden der Mitgliedstaaten
- Art. 6Zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zugangsberechtigte Prüfstellen der Mitgliedstaaten
- Art. 7Europol
- Art. 8Statistiken
- Art. 9Erfassung, Übermittlung und Abgleich von Fingerabdruckdaten
- Art. 10Informationen zur Rechtsstellung der betroffenen Person
- Art. 11Datenspeicherung
- Art. 12Aufbewahrung der Daten
- Art. 13Vorzeitige Löschung der Daten
- Art. 14Erfassung und Übermittlung von Fingerabdruckdaten
- Art. 15Datenspeicherung
- Art. 16Aufbewahrung der Daten
- Art. 17Abgleich von Fingerabdruckdaten
- Art. 18Datenmarkierung
- Art. 19Verfahren für den Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Eurodac-Daten
- Art. 20Voraussetzungen für den Zugang der benannten Behörden zu Eurodac
- Art. 21Bedingungen für den Zugang von Europol zu Eurodac
- Art. 22Kommunikation zwischen den benannten Behörden, den Prüfstellen und den nationalen Zugangsstellen
- Art. 23Verantwortung für die Datenverarbeitung
- Art. 24Übermittlung
- Art. 25Datenabgleich und Übermittlung der Ergebnisse
- Art. 26Kommunikation zwischen Mitgliedstaaten und dem Zentralsystem
- Art. 27Zugriff auf die in Eurodac gespeicherten Daten und Berichtigung oder Löschung dieser Daten
- Art. 28Aufzeichnung der Datenverarbeitungsvorgänge
- Art. 29Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen
- Art. 30Überwachung durch die nationalen Kontrollbehörden
- Art. 31Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 32Zusammenarbeit zwischen den nationalen Kontrollbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art. 33Schutz der für die Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Art. 34Datensicherheit
- Art. 35Verbot der Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen oder private Stellen
- Art. 36Protokollierung und Dokumentierung
- Art. 37Haftung
- Art. 38Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011
- Art. 39Kosten
- Art. 40Jahresbericht: Überwachung und Bewertung
- Art. 41Sanktionen
- Art. 42Territorialer Anwendungsbereich
- Art. 43Meldung der benannten Behörden und Prüfstellen
- Art. 44Übergangsbestimmungen
- Art. 45Aufhebung
- Art. 46Inkrafttreten und Anwendbarkeit
- Anhang IIAufgehobene Verordnungen (gemäß Artikel 45)
- Anhang IIIEntsprechungstabelle
über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Neufassung) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.