Waffengesetz
WAFFG · 83 Normen
- § 1Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
- § 2Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
- § 3Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
- § 4Voraussetzungen für eine Erlaubnis
- § 5Zuverlässigkeit
- § 6Persönliche Eignung
- § 6aNachbericht
- § 6bMitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden
- § 7Sachkunde
- § 8Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
- § 9Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 10Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
- § 11Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
- § 12Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
- § 13Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
- § 14Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
- § 15Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
- § 15aSportordnungen
- § 15bFachbeirat Schießsport
- § 16Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
- § 17Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
- § 18Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
- § 19Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
- § 20Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls
- § 21Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
- § 21aStellvertretungserlaubnis
- § 22Fachkunde
- § 24Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
- § 25Verordnungsermächtigungen
- § 25aAnordnungen zur Kennzeichnung
- § 26Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
- § 27Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
- § 27aSicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung
- § 28Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
- § 28aErwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung
- § 29Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 30Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten
- § 32Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
- § 33Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 34Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
- § 35Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
- § 36Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 37Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler
- § 37aAnzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis
- § 37bAnzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens
- § 37cAnzeigepflichten bei Inbesitznahme
- § 37dAnzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
- § 37eAusnahmen von der Anzeigepflicht
- § 37fInhalt der Anzeigen
- § 37gEintragungen in die Waffenbesitzkarte
- § 37hAusstellung einer Anzeigebescheinigung
- § 37iMitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland
- § 38Ausweispflichten
- § 39Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
- § 39aVerordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation
- § 39bErwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen
- § 39cUnbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 40Verbotene Waffen
- § 41Waffenverbote für den Einzelfall
- § 42Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen
- § 42aVerbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- § 42bVerbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen
- § 42cKontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen
- § 43Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
- § 44Übermittlung an und von Meldebehörden
- § 44aBehördliche Aufbewahrungspflichten
- § 45Rücknahme und Widerruf
- § 46Weitere Maßnahmen
- § 47Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
- § 48Sachliche Zuständigkeit
- § 49Örtliche Zuständigkeit
- § 51Strafvorschriften
- § 52Strafvorschriften
- § 53Bußgeldvorschriften
- § 54Einziehung
- § 55Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
- § 56Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
- § 57Kriegswaffen
- § 58Altbesitz; Übergangsvorschriften
- § 59Verwaltungsvorschriften
- § 60aÜbergangsvorschrift zu den Waffenbüchern
- Anlage 1(zu § 1 Abs. 4)
- Anlage 2(zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffengesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.