Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
BAUNVO · 37 Normen
- § 1Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
- § 2Kleinsiedlungsgebiete
- § 3Reine Wohngebiete
- § 4Allgemeine Wohngebiete
- § 4aGebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
- § 5Dorfgebiete
- § 5aDörfliche Wohngebiete
- § 6Mischgebiete
- § 6aUrbane Gebiete
- § 7Kerngebiete
- § 8Gewerbegebiete
- § 9Industriegebiete
- § 10Sondergebiete, die der Erholung dienen
- § 11Sonstige Sondergebiete
- § 12Stellplätze und Garagen
- § 13Gebäude und Räume für freie Berufe
- § 13aFerienwohnungen
- § 14Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- § 15Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
- § 16Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 17Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
- § 18Höhe baulicher Anlagen
- § 19Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
- § 20Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche
- § 21Baumassenzahl, Baumasse
- § 21aStellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
- § 22Bauweise
- § 23Überbaubare Grundstücksfläche
- § 25Fortführung eingeleiteter Verfahren
- § 25aÜberleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
- § 25bÜberleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung
- § 25cÜberleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung
- § 25dÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
- § 25eÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland
- § 25fÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
- § 25gÜberleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
- § 26aÜberleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.