Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
SEG · 89 Normen
- § 1Persönlicher Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Wehrdienstbeschädigung
- § 4Besondere Fallgestaltungen
- § 5Anerkennung der Schädigungsfolgen
- § 6Grad der Schädigungsfolgen
- § 7Leistungen der Soldatenentschädigung
- § 8Antragserfordernis
- § 9Anspruchskonkurrenz
- § 10Verhältnis zu Leistungen anderer Träger
- § 11Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
- § 12Abfindung
- § 13Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung
- § 14Medizinische Versorgung
- § 15Grundsätze der medizinischen Versorgung
- § 16Katalog der Leistungen der medizinischen Versorgung
- § 17Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 18Leistungen zur Mobilität
- § 19Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 20Berechnung und Höhe des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 21Beginn und Ende des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 22Krankengeld der Soldatenentschädigung bei Wiedererkrankung
- § 23Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 24Kürzung des Krankengeldes der Soldatenentschädigung
- § 25Soziale Sicherung der Bezieher von Krankengeld der Soldatenentschädigung
- § 26Erstattung der Kosten selbstbeschaffter Maßnahmen der medizinischen Versorgung
- § 27Erstattung von Kosten für medizinische Versorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt
- § 28Voraussetzungen
- § 29Umfang der Leistungen
- § 30Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 31Soziale Sicherung der Bezieher von Übergangsgeld
- § 32Ergänzende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 33Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- § 34Leistungen der Eingliederungshilfe
- § 35Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- § 36Leistungen in sonstigen Lebenslagen
- § 37Anspruch auf Erwerbsschadensausgleich
- § 38Derzeitiges Einkommen
- § 39Referenzeinkommen
- § 40Dauer des Bezugs von Erwerbsschadensausgleich
- § 41Soziale Sicherung der Erwerbsschadensausgleichsempfänger
- § 42Anspruchsvoraussetzungen
- § 43Ausgleichszahlung an Witwen und Witwer
- § 44Ausgleichszahlung an Waisen
- § 45Ausgleichszahlung an Eltern
- § 46Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Witwen und Witwer
- § 47Überführung
- § 48Bestattung
- § 49Sterbegeld
- § 50Ausgleichszahlung an Partnerinnen und Partner einer verfestigten Lebensgemeinschaft
- § 51Erstattung von Kosten für psychotherapeutische Leistungen in besonderen Fällen
- § 52Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für geschädigte Personen, die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden
- § 53Schadensersatz
- § 54Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 55Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige
- § 56Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts an den privaten Arbeitgeber
- § 57Ausgleich in Härtefällen
- § 58Beweiserhebung und Beweiserleichterung
- § 59Leistungsbeginn und vorläufige Entscheidung
- § 60Änderungen und Ende von Leistungen
- § 61Beginn der Leistungen an Hinterbliebene
- § 62Auszahlung, Geldleistungen
- § 63Umrechnung von ausländischem Einkommen
- § 64Pfändbarkeit von Ansprüchen
- § 65Ruhensregelung
- § 66Zuständigkeit und Kostentragung beim Zusammentreffen von Ansprüchen
- § 67Fallmanagement
- § 68Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen
- § 69Erlass von Verwaltungsvorschriften
- § 70Zuständigkeit
- § 71Vorverfahren
- § 72Rechtsweg und Vertretung
- § 73Übermittlung zwischen der nach § 70 Absatz 1 zuständigen Behörde und der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 74Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- § 75Auskunftspflicht von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- § 76Auskunftspflicht der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
- § 77Übermittlung innerhalb der Bundeswehr
- § 78Auskunftsrecht
- § 79Statistik
- § 80Grundsätze
- § 81Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
- § 82Berufsschadensausgleich
- § 83Geldleistungen
- § 84Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen
- § 85Wahlrecht
- § 86Neufeststellung
- § 87Anrechnungsvorschrift
- § 88Pflegeausgleich
- § 89Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod
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