Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
NEUGLV · 103 Normen
- § 1Abstimmungsleiter
- § 2Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
- § 3Bildung der Abstimmungsausschüsse
- § 4Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
- § 5Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
- § 6Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
- § 7Beweglicher Abstimmungsvorstand
- § 8Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
- § 9Allgemeine Stimmbezirke und Sonderstimmbezirke
- § 10Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 11Zuständige Behörde
- § 12Stimmscheinanträge
- § 13Entscheidung über die Stimmscheinanträge
- § 14Erteilung von Stimmscheinen
- § 15Stimmscheinverzeichnisse
- § 16Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
- § 17Verlorene Stimmscheine
- § 18Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 19Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 20Abstimmungsräume
- § 21Abstimmungsbekanntmachung der Gemeindebehörde
- § 22Ausstattung des Abstimmungsvorstands
- § 23Anwendbarkeit der Bundeswahlordnung
- § 24Briefabstimmung
- § 25Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 26Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 27Zählung der Abstimmenden
- § 28Zählung der Stimmen
- § 29Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
- § 30Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse
- § 31Abstimmungsniederschrift
- § 32Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 33Behandlung der rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefe
- § 34Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 35Behandlung der verspätet eingegangenen Stimmbriefe
- § 36Zulassung der Stimmbriefe
- § 37Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 38Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses bei weniger als 50 rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefen
- § 39Nachträgliche Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 40Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 41Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land
- § 42Abschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 43Niederschriften der Abstimmungsausschüsse
- § 44Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse
- § 45Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter
- § 46Zulassungsantrag
- § 47Form des Zulassungsantrags
- § 48Unterzeichnung des Zulassungsantrags
- § 49Bescheinigung der Unterschriftsberechtigung
- § 50Ordnung, Zusammenstellung und Einreichen der Unterschriftsblätter
- § 51Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrags
- § 52Kostentragung
- § 53Eintragungsleiter
- § 54Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Eintragungsausschußbeisitzer
- § 55Bildung und Tätigkeit der Eintragungsausschüsse
- § 56Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
- § 57Allgemeine Eintragungsbezirke
- § 58Sondereintragungsbezirke
- § 59Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 60Beantragung von Eintragungsscheinen
- § 61Erteilung von Eintragungsscheinen
- § 62Verzeichnisse der Eintragungsscheine
- § 63Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen
- § 64Verlorene Eintragungsscheine
- § 65Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 66Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 67Einspruch und Beschwerde
- § 68Eintragungsblätter
- § 69Eintragungsräume
- § 70Bekanntmachung zum Volksbegehren
- § 71Auslegung der Eintragungsblätter
- § 72Aufsichtsführender
- § 73Ausstattung des Aufsichtsführenden
- § 74Berichtigung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses
- § 75Öffentlichkeit
- § 76Ordnung im Eintragungsraum
- § 77Prüfung der Eintragungsberechtigung
- § 78Eintragung in die Eintragungsblätter
- § 79Vermerk über die Eintragung
- § 80Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins
- § 81Schluß der Eintragungshandlung
- § 82Eintragung in Sondereintragungsbezirken
- § 83Eintragung in gesperrten Wohnstätten
- § 84Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 85Abschluß der Eintragungsblätter in den Eintragungsbezirken
- § 86Vorläufige Eintragungsergebnisse, Schnellmeldungen
- § 87Abschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde
- § 88Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 89Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land
- § 90Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens
- § 91Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 92Überprüfung des Volksbegehrens
- § 93Abstimmungsbereiche, Geltung der Vorschriften des Ersten Abschnitts
- § 94Öffentliche Bekanntmachung
- § 95Zustellungen
- § 96Beschaffung von Abstimmungs- und Eintragungsunterlagen
- § 97Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse
- § 98Vernichtung von Unterlagen
- § 99Stadtstaatenklausel
- § 100Inkrafttreten
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