über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft
REG_2006_1367 · 14 Artikel · 22 Erwägungsgründe
- Art. 1Ziel
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
- Art. 4Erfassung und Verbreitung von Umweltinformationen
- Art. 5Qualität der Umweltinformationen
- Art. 6Anwendung von Ausnahmeregelungen bei Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen
- Art. 7Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen, die sich nicht im Besitz eines Organs oder einer Einrichtung der Gemeinschaft befinden
- Art. 8Zusammenarbeit
- Art. 9ohne amtliche Überschrift
- Art. 10Antrag auf interne Überprüfung von Verwaltungsakten
- Art. 11Kriterien für die Antragsberechtigung auf Gemeinschaftsebene
- Art. 12Verfahren vor dem Gerichtshof
- Art. 13Durchführungsmaßnahmen
- Art. 14Inkrafttreten
Erwägungsgründe (22)
über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.