Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
BLV_2026 · 69 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Mutterschutz
- § 4Stellenausschreibungspflicht
- § 5Schwerbehinderte Menschen
- § 6Gestaltung der Laufbahnen
- § 7Erlangen der Laufbahnbefähigung
- § 8Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
- § 9Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
- § 10Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
- § 11Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
- § 12Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 13Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
- § 14Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
- § 15Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
- § 16Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
- § 17Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
- § 18Verlängerung der Vorbereitungsdienste
- § 19Verkürzung der Vorbereitungsdienste
- § 20Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
- § 21Allgemeine Regelungen
- § 22Einfacher Dienst
- § 23Mittlerer Dienst
- § 24Gehobener Dienst
- § 25Höherer Dienst
- § 26Andere Bewerberinnen und Bewerber
- § 27Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
- § 28Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
- § 29Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
- § 30Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
- § 31Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
- § 32Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
- § 33Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
- § 34Einstellung in ein Beförderungsamt
- § 35Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
- § 36Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- § 37Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
- § 38Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
- § 39Verlängerung der Probezeit
- § 40Voraussetzungen einer Beförderung
- § 41Auswahlentscheidungen
- § 42Erprobungszeit
- § 43Voraussetzungen für den Aufstieg
- § 44Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
- § 45Vorbereitungsdienste
- § 46Fachspezifische Qualifizierungen
- § 47Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
- § 48Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
- § 49Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
- § 50Laufbahnwechsel
- § 51Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- § 52Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
- § 53Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
- § 54Internationale Verwendungen
- § 55Personalentwicklung
- § 56Dienstliche Qualifizierung
- § 57Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
- § 58Inhalt der dienstlichen Beurteilung
- § 59Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
- § 60Überleitung der Beamtinnen und Beamten
- § 61Vorbereitungsdienste
- § 62Beamtenverhältnis auf Probe
- § 63Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
- § 64Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- § 65Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
- Anlage 1(zu § 9 Absatz 1)
- Anlage 2(zu § 10 Absatz 1)
- Anlage 3(zu § 10 Absatz 2 Satz 2)
- Anlage 4(zu § 60 Absatz 1)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.