Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
GWB · 234 Normen
- § 1Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
- § 2Freigestellte Vereinbarungen
- § 3Mittelstandskartelle
- § 18Marktbeherrschung
- § 19Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 19aMissbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb
- § 20Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
- § 21Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
- § 22Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- § 24Begriff, Antrag auf Anerkennung
- § 25Stellungnahme Dritter
- § 26Anerkennung
- § 27Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
- § 28Landwirtschaft
- § 29Energiewirtschaft
- § 30Presse
- § 31Verträge der Wasserwirtschaft
- § 31aWasserwirtschaft, Meldepflicht
- § 31bWasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, Sanktionen
- § 32Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
- § 32aEinstweilige Maßnahmen
- § 32bVerpflichtungszusagen
- § 32cKein Anlass zum Tätigwerden
- § 32dEntzug der Freistellung
- § 32eUntersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
- § 32fMaßnahmen nach einer Sektoruntersuchung
- § 32gUntersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)
- § 33Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 33aSchadensersatzpflicht
- § 33bBindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
- § 33cSchadensabwälzung
- § 33dGesamtschuldnerische Haftung
- § 33eKronzeuge
- § 33fWirkungen des Vergleichs
- § 33gAnspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften
- § 33hVerjährung
- § 34Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
- § 34aVorteilsabschöpfung durch Verbände
- § 35Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
- § 36Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
- § 37Zusammenschluss
- § 38Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung
- § 39Anmelde- und Anzeigepflicht
- § 40Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
- § 41Vollzugsverbot, Entflechtung
- § 42Ministererlaubnis
- § 43Bekanntmachungen
- § 43aEvaluierung
- § 44Aufgaben
- § 45Mitglieder
- § 46Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 47Übermittlung statistischer Daten
- § 47aEinrichtung, Zuständigkeit, Organisation
- § 47bAufgaben
- § 47cDatenverwendung
- § 47dBefugnisse
- § 47eMitteilungspflichten
- § 47fVerordnungsermächtigung
- § 47gFestlegungsbereiche
- § 47hBerichtspflichten, Veröffentlichungen
- § 47iZusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen
- § 47jVertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz
- § 47kMarktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe
- § 47lEvaluierung der Markttransparenzstellen
- § 48Zuständigkeit
- § 49Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde
- § 50Vollzug des europäischen Rechts
- § 50aErmittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50bZustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50cVollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50dInformationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
- § 50eSonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
- § 50fZusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 51Sitz, Organisation
- § 52Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
- § 53Tätigkeitsbericht und Monitoringberichte
- § 54Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit
- § 55Vorabentscheidung über Zuständigkeit
- § 56Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung
- § 57Ermittlungen, Beweiserhebung
- § 58Beschlagnahme
- § 59Auskunftsverlangen
- § 59aPrüfung von geschäftlichen Unterlagen
- § 59bDurchsuchungen
- § 60Einstweilige Anordnungen
- § 61Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
- § 62Gebührenpflichtige Handlungen
- § 63Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit
- § 64Anwaltszwang
- § 65Mündliche Verhandlung
- § 66Aufschiebende Wirkung
- § 67Anordnung der sofortigen Vollziehung
- § 68Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren
- § 69Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- § 70Akteneinsicht
- § 71Kostentragung und -festsetzung
- § 72Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
- § 73Zulässigkeit, Zuständigkeit
- § 74Frist und Form
- § 75Untersuchungsgrundsatz
- § 76Beschwerdeentscheidung
- § 77Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe
- § 78Nichtzulassungsbeschwerde
- § 79Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist
- § 80Rechtsbeschwerdeentscheidung
- § 81Bußgeldtatbestände
- § 81aGeldbußen gegen Unternehmen
- § 81bGeldbußen gegen Unternehmensvereinigungen
- § 81cHöhe der Geldbuße
- § 81dZumessung der Geldbuße
- § 81eAusfallhaftung im Übergangszeitraum
- § 81fVerzinsung der Geldbuße
- § 81gVerjährung der Geldbuße
- § 81hZiel und Anwendungsbereich
- § 81iAntrag auf Kronzeugenbehandlung
- § 81jAllgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung
- § 81kErlass der Geldbuße
- § 81lErmäßigung der Geldbuße
- § 81mMarker
- § 81nKurzantrag
- § 82Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen
- § 82aBefugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung
- § 82bBesondere Ermittlungsbefugnisse
- § 83Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
- § 84Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
- § 85Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
- § 86Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
- § 86aVollstreckung
- § 87Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
- § 88Klageverbindung
- § 89Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
- § 89aStreitwertanpassung, Kostenerstattung
- § 89bVerfahren
- § 89cOffenlegung aus der Behördenakte
- § 89dBeweisregeln
- § 89eGemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89d
- § 90Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
- § 90aZusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden
- § 91Kartellsenat beim Oberlandesgericht
- § 92Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen
- § 93Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde
- § 94Kartellsenat beim Bundesgerichtshof
- § 95Ausschließliche Zuständigkeit
- § 97Grundsätze der Vergabe
- § 98Auftraggeber
- § 99Öffentliche Auftraggeber
- § 100Sektorenauftraggeber
- § 101Konzessionsgeber
- § 102Sektorentätigkeiten
- § 103Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
- § 104Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
- § 105Konzessionen
- § 106Schwellenwerte
- § 107Allgemeine Ausnahmen
- § 108Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
- § 109Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
- § 110Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
- § 111Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
- § 112Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
- § 113Verordnungsermächtigung
- § 114Monitoring und Vergabestatistik
- § 115Anwendungsbereich
- § 116Besondere Ausnahmen
- § 117Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- § 118Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge
- § 119Verfahrensarten
- § 120Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
- § 121Leistungsbeschreibung
- § 122Eignung
- § 123Zwingende Ausschlussgründe
- § 124Fakultative Ausschlussgründe
- § 125Selbstreinigung
- § 126Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse
- § 127Zuschlag
- § 128Auftragsausführung
- § 129Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen
- § 130Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 131Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr
- § 132Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- § 133Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen
- § 134Informations- und Wartepflicht
- § 135Unwirksamkeit
- § 136Anwendungsbereich
- § 137Besondere Ausnahmen
- § 138Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen
- § 139Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen
- § 140Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten
- § 141Verfahrensarten
- § 142Sonstige anwendbare Vorschriften
- § 143Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
- § 144Anwendungsbereich
- § 145Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
- § 146Verfahrensarten
- § 147Sonstige anwendbare Vorschriften
- § 148Anwendungsbereich
- § 149Besondere Ausnahmen
- § 150Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
- § 151Verfahren
- § 152Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren
- § 153Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
- § 154Sonstige anwendbare Vorschriften
- § 155Grundsatz
- § 156Vergabekammern
- § 157Besetzung, Unabhängigkeit
- § 158Einrichtung, Organisation
- § 159Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
- § 160Einleitung, Antrag
- § 161Form, Inhalt
- § 162Verfahrensbeteiligte, Beiladung
- § 163Untersuchungsgrundsatz
- § 164Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen
- § 165Akteneinsicht
- § 166Mündliche Verhandlung
- § 167Beschleunigung
- § 168Entscheidung der Vergabekammer
- § 169Aussetzung des Vergabeverfahrens
- § 170Ausschluss von abweichendem Landesrecht
- § 171Zulässigkeit, Zuständigkeit
- § 172Frist, Form, Inhalt
- § 173Wirkung
- § 174Beteiligte am Beschwerdeverfahren
- § 175Verfahrensvorschriften
- § 176Vorabentscheidung über den Zuschlag
- § 177Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
- § 178Beschwerdeentscheidung
- § 179Bindungswirkung und Vorlagepflicht
- § 180Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
- § 181Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
- § 182Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
- § 183Korrekturmechanismus der Kommission
- § 184Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
- § 185Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich
- § 186Anwendungsbestimmung zu § 47k
- § 187Übergangs- und Schlussbestimmungen
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