Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
BEAMTSTG · 64 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Dienstherrnfähigkeit
- § 3Beamtenverhältnis
- § 4Arten des Beamtenverhältnisses
- § 5Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- § 6Beamtenverhältnis auf Zeit
- § 7Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
- § 8Ernennung
- § 9Kriterien der Ernennung
- § 10Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
- § 11Nichtigkeit der Ernennung
- § 12Rücknahme der Ernennung
- § 13Grundsatz
- § 14Abordnung
- § 15Versetzung
- § 16Umbildung einer Körperschaft
- § 17Rechtsfolgen der Umbildung
- § 18Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
- § 19Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- § 20Zuweisung
- § 21Beendigungsgründe
- § 22Entlassung kraft Gesetzes
- § 23Entlassung durch Verwaltungsakt
- § 24Verlust der Beamtenrechte
- § 25Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- § 26Dienstunfähigkeit
- § 27Begrenzte Dienstfähigkeit
- § 28Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
- § 29Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 30Einstweiliger Ruhestand
- § 31Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
- § 32Wartezeit
- § 33Grundpflichten
- § 34Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten und Erscheinungsbild
- § 35Folgepflicht
- § 36Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
- § 37Verschwiegenheitspflicht
- § 38Diensteid
- § 39Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- § 40Nebentätigkeit
- § 41Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 42Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- § 43Teilzeitbeschäftigung
- § 44Erholungsurlaub
- § 45Fürsorge
- § 46Mutterschutz und Elternzeit
- § 47Nichterfüllung von Pflichten
- § 48Pflicht zum Schadensersatz
- § 49Übermittlungen bei Strafverfahren
- § 50Personalakte
- § 51Personalvertretung
- § 52Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
- § 53Beteiligung der Spitzenorganisationen
- § 54Verwaltungsrechtsweg
- § 55Anwendungsbereich
- § 56Dienstleistung im Verteidigungsfall
- § 57Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
- § 58Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
- § 59Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
- § 60Verwendungen im Ausland
- § 61Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- § 62
- § 63Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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