über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13)
REG_2015_534 · 62 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Änderung des Status eines beaufsichtigten Unternehmens oder einer beaufsichtigten Gruppe
- Art. 4Format und Intervalle für die Meldung auf konsolidierter Basis, Meldestichtage und Einreichungstermine für bedeutende beaufsichtigte Gruppen, die gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für aufsichtliche Meldungen die IFRS anwenden
- Art. 5Format und Intervalle für die Meldung auf konsolidierter Basis, Meldestichtage und Einreichungstermine für bedeutende beaufsichtigte Gruppen, die auf die Richtlinie 86/635/EWG gestützte nationale Rechnungslegungsrahmen anwenden
- Art. 6Format und Intervalle für die Meldung auf Einzelbasis für Unternehmen, die nicht Teil einer bedeutenden beaufsichtigten Gruppe sind
- Art. 7Format und Intervalle für die Meldung auf Einzelbasis für Unternehmen, die Teil einer bedeutenden beaufsichtigten Gruppe sind
- Art. 8Meldestichtage und Einreichungstermine für bedeutende beaufsichtigte Unternehmen
- Art. 9Format und Intervalle für die Meldung bedeutender beaufsichtigter Gruppen für in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassene Tochterunternehmen
- Art. 10Meldestichtage und Einreichungstermine für die Meldung bedeutender beaufsichtigter Gruppen für in einem nicht teilnehmenden Mitgliedstaat oder in einem Drittland niedergelassene Tochterunternehmen
- Art. 11Format und Intervalle für die Meldung auf konsolidierter Basis für weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen
- Art. 12Meldestichtage und Einreichungstermine für weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen
- Art. 13Format und Intervalle für die Meldung auf Einzelbasis für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nicht Teil einer Gruppe sind
- Art. 14Format und Intervalle für die Meldung auf Einzelbasis für Unternehmen, die Teil einer weniger bedeutenden beaufsichtigten Gruppe sind
- Art. 15Meldestichtage und Einreichungstermine für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen
- Art. 16Datenqualitätsprüfungen
- Art. 17Informatiksprache für die Übermittlung der Angaben von den nationalen zuständigen Behörden an die EZB
- Art. 18Erste Meldestichtage
- Art. 19Übergangsbestimmungen
- Art. 20Schlussbestimmung
- Anhang IIWeiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen
- Anhang IIIDatenpunkte der aufsichtlichen Finanzmeldungen
über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.