mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
REG_2021_1060 · 119 Artikel · 9 Anhänge · 96 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Berechnung von Fristen für Maßnahmen der Kommission
- Art. 4Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
- Art. 5Politische Ziele
- Art. 6Klimaschutzziele und Mechanismus zur Anpassung an den Klimawandel
- Art. 7Geteilte Mittelverwaltung
- Art. 8Partnerschaft und Steuerung auf mehreren Ebenen
- Art. 9Bereichsübergreifende Grundsätze
- Art. 10Ausarbeitung und Einreichung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 11Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 12Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 13Änderung der Partnerschaftsvereinbarung
- Art. 14Nutzung des EFRE, des ESF+, des Kohäsionsfonds und des EMFAF bei Einsatz über das Programm „InvestEU“
- Art. 15Grundlegende Voraussetzungen
- Art. 16Leistungsrahmen
- Art. 17Methodik für die Erstellung des Leistungsrahmens
- Art. 18Halbzeitüberprüfung und Flexibilitätsbetrag
- Art. 19Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung
- Art. 20Befristete Maßnahmen zum Einsatz der Fonds als Reaktion auf außergewöhnliche oder ungewöhnliche Umstände
- Art. 21Ausarbeitung und Einreichung von Programmen
- Art. 22Inhalt der Programme
- Art. 23Genehmigung von Programmen
- Art. 24Änderung von Programmen
- Art. 25Gemeinsame Unterstützung aus dem EFRE, dem ESF+, dem Kohäsionsfonds und dem JTF
- Art. 26Übertragung von Mitteln
- Art. 27Übertragung von Mitteln aus dem EFRE und dem ESF+ auf den JTF
- Art. 28Integrierte territoriale Entwicklung
- Art. 29Territoriale Strategien
- Art. 30Integrierte territoriale Investitionen
- Art. 31Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
- Art. 32Strategien für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung
- Art. 33Lokale Aktionsgruppen
- Art. 34Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung aus den Fonds
- Art. 35Technische Hilfe auf Initiative der Kommission
- Art. 36Technische Hilfe der Mitgliedstaaten
- Art. 37Nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen für technische Hilfe der Mitgliedstaaten
- Art. 38Begleitausschuss
- Art. 39Zusammensetzung des Begleitausschusses
- Art. 40Aufgaben des Begleitausschusses
- Art. 41Jährliche Leistungsüberprüfung
- Art. 42Übermittlung von Daten
- Art. 43Abschließender Leistungsbericht
- Art. 44Vom Mitgliedstaat vorgenommene Evaluierungen
- Art. 45Von der Kommission vorgenommene Evaluierung
- Art. 46Sichtbarkeit
- Art. 47Emblem der Union
- Art. 48Kommunikationsbeauftragte und -netzwerke
- Art. 49Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde
- Art. 50Zuständigkeiten der Begünstigten
- Art. 51Formen von Unionsbeiträgen zu Programmen
- Art. 52Formen der Unterstützung
- Art. 53Formen der Zuschüsse
- Art. 54Pauschalsätze für indirekte Kosten in Bezug auf Zuschüsse
- Art. 55Direkte Personalkosten in Bezug auf Zuschüsse
- Art. 56Pauschalfinanzierungen für andere förderfähige Kosten als direkte Personalkosten in Bezug auf Zuschüsse
- Art. 57Zuschüsse unter Bedingungen
- Art. 58Finanzinstrumente
- Art. 59Umsetzung von Finanzinstrumenten
- Art. 60Zinsen und sonstige durch die Unterstützung aus den Fonds für Finanzinstrumente erwirtschaftete Erträge
- Art. 61Differenzierte Behandlung der Investoren
- Art. 62Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung aus den Fonds zurückzuführen sind
- Art. 63Förderfähigkeit
- Art. 64Nicht förderfähige Kosten
- Art. 65Dauerhaftigkeit der Vorhaben
- Art. 66Verlagerung
- Art. 67Spezifische Förderfähigkeitsregeln für Zuschüsse
- Art. 68Spezifische Förderfähigkeitsregeln für Finanzinstrumente
- Art. 69Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
- Art. 70Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
- Art. 71Programmbehörden
- Art. 72Aufgaben der Verwaltungsbehörde
- Art. 73Auswahl der Vorhaben durch die Verwaltungsbehörde
- Art. 74Programmverwaltung durch die Verwaltungsbehörde
- Art. 75Unterstützung der Arbeit des Begleitausschusses durch die Verwaltungsbehörde
- Art. 76Der Aufgabenbereich „Rechnungsführung“
- Art. 77Aufgaben der Prüfbehörde
- Art. 78Prüfstrategie
- Art. 79Vorhabenprüfungen
- Art. 80Vorkehrungen für die Einzige Prüfung
- Art. 81Verwaltungsüberprüfungen und Prüfungen der Finanzinstrumente
- Art. 82Verfügbarkeit von Unterlagen
- Art. 83Verbesserte angemessene Regelungen
- Art. 84Bedingungen für die Anwendung der verbesserten angemessenen Regelungen
- Art. 85Anpassung während des Programmplanungszeitraums
- Art. 86Mittelbindungen
- Art. 87Verwendung des Euro
- Art. 88Rückzahlung
- Art. 89Zahlungsarten
- Art. 90Vorfinanzierung
- Art. 91Zahlungsanträge
- Art. 92Spezifische Elemente für Finanzinstrumente in Zahlungsanträgen
- Art. 93Gemeinsame Regelungen für Zahlungen
- Art. 94Unionsbeitrag basierend auf Kosten je Einheit, Pauschalbeträgen und Pauschalfinanzierungen
- Art. 95Unionsbeitrag basierend auf nicht mit Kosten verknüpften Finanzierungen
- Art. 96Unterbrechung der Zahlungsfrist
- Art. 97Aussetzung von Zahlungen
- Art. 98Inhalt und Einreichung der Rechnungslegung
- Art. 99Rechnungsprüfung
- Art. 100Berechnung des Restbetrags
- Art. 101Verfahren bei der Rechnungsprüfung
- Art. 102Kontradiktorisches Verfahren für die Rechnungsprüfung
- Art. 103Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
- Art. 104Finanzkorrekturen durch die Kommission
- Art. 105Grundsätze und Regeln für die Aufhebung
- Art. 106Ausnahmen von den Aufhebungsregeln
- Art. 107Aufhebungsverfahren
- Art. 108Geografischer Geltungsbereich der Unterstützung für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“
- Art. 109Mittel für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
- Art. 110Mittel für das Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ und für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)
- Art. 111Übertragbarkeit von Mitteln
- Art. 112Festlegung der Kofinanzierungssätze
- Art. 113Befugnisübertragung in Bezug auf bestimmte Anhänge
- Art. 114Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 115Ausschussverfahren
- Art. 116Überprüfung
- Art. 117Übergangsbestimmungen
- Art. 118Bedingungen für in Phasen durchgeführte Vorhaben
- Art. 119Inkrafttreten
Anhänge
- Anhang IIIZielübergreifende grundlegende Voraussetzungen – Artikel 15 Absatz 1
- Anhang IVThematische grundlegende Voraussetzungen für den EFRE, den ESF+ und den Kohäsionsfonds – Artikel 15 Absatz 1
- Anhang VIIIVorausschätzung des Betrags, für den der Mitgliedstaat von der Einreichung von Zahlungsanträgen im laufenden und im nachfolgenden Kalenderjahr ausgeht (Artikel 69 Absatz 10)
- Anhang IXKommunikation und Sichtbarkeit – Artikel 47, 49 und 50
- Anhang XElemente für Finanzierungsvereinbarungen und Strategiedokumente – Artikel 59 Absätze 1 und 5
- Anhang XIIIElemente des Prüfpfads – Artikel 69 Absatz 6
- Anhang XIVSysteme für den elektronischen Datenaustausch zwischen Programmbehörden und Begünstigten – Artikel 69 Absatz 8
- Anhang XVIIDaten, die für jedes Vorhaben elektronisch aufzuzeichnen und zu speichern sind – Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e
- Anhang XVIIIMuster für die Verwaltungserklärung – Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe f
Erwägungsgründe (96)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
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- ErwGr. 95
- ErwGr. 96
mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.